PersonenbetreuerIn
Personenbetreuer arbeiten entweder als Selbstständige oder als Angestellte die 24 –Stunden-Betreuung von Menschen mit Hilfsbedarf in deren Haus/Wohnung durch.
Dabei sind sie für Folgendes zuständig:
Haushaltsnahe Dienstleistungen insbesondere:
a) Zubereiten von Mahlzeiten b) Vornahme von Besorgungen c) Reinigungstätigkeiten d) Durchführen von Hausarbeiten e) Durchführen von Botengängen f) Sorgetragen für ein gesundes Raumklima g) Betreuen von Pflanzen und Tieren h) Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
Unterstützen bei der Lebensführung insbesondere:
a) Gestalten des Tagesablaufs b) Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
Gesellschafterfunktion insbesondere:
a) Gesellschaft leisten b) Führen von Konversation c) Aufrechterhalten gesellschaftlicher Kontakte d) Begleiten bei diversen Aktivitäten
Führung des Haushaltsbuches
Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen
Ortswechsel
Organisation von Personenbetreuung
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